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bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Aachen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Beruf Schornsteinfeger

Infos zur Ausbildung
zum Schornsteinfeger

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Du suchst noch einen Ausbildungsplatz?

Du bist schwindelfrei und kletterst gerne auf Dächer? Du möchtest dich aktiv für den Umweltschutz einsetzen und dazu beitragen, Hausbrände und Rauchgasunfälle zu verhindern? Dir macht es nichts aus, wenn dich Menschen auf der Straße an der Schulter berühren, weil sie glauben, dass du ihnen Glück bringst? Dann werde Schornsteinfeger.


Das Schornsteinfegerhandwerk ist ein Beruf mit Zukunft, fairer Bezahlung und spannenden Aufgabengebieten. Ob das herkömmliche Kehren von Feuerstätten und Abgasanlagen oder die Beratung zur Energieeinsparung – das Tätigkeitsspektrum ist vielfältig und die Arbeitsstätten abwechslungsreich. „Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz haben viele junge Leute den Beruf des Schornsteinfegers nicht auf ihrem Zettel, dabei gibt es bei uns exzellente Zukunftsaussichten“ sagt Detlef Nauss, der Obermeister der Innung Aachen.
Viele Betriebe im Bereich Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen suchen für das Ausbildungsjahr 2020 motivierte und handwerklich geschickte Auszubildende. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Der Ausbildungszeitraum beginnt in der Regel am 1. August.
 
In einem Kooperationsprojekt des Aachener Zeitungsverlags mit der Handwerkskammer Aachen haben Zeitungsvolontäre einen Tag lang in die verschiedenen Handwerksberufe hineingeschnuppert. Wie es Katharina Menne als Schornsteinfegerin ergangen ist, seht ihr im Video.
https://www.aachener-nachrichten.de/video/wir-hier-packt-an-katharina-beim-schornsteinfeger_vid-36567799
 
 
von Katharina Menne
 


Filmprojekt des ZIV

Filmprojekt des Bundesverbandes

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid einfach erklärt

Viele Hauseigentümer sind irritiert, weil sie plötzlich zwei Rechnungen ihres Schornsteinfegers im Briefkasten finden. Hinter dem scheinbaren Kostenanstieg steht eine andere Verteilung der Gebühren.

 

Region Aachen. Für Verwirrung sorgt derzeit bei vielen Kunden eine neue Gebührenverordnung, an die sich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seit dem 1. Juni 2013 halten müssen.
Seit dem Stichtag müssen die Gebühren für den Feuerstättenbescheid und die Feuerstättenschau sowie die Kosten für die jährlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten separat ausgewiesen werden. „Mancher Betrieb fertigt darum auch gleich zwei Rechnungen an, aber es gibt ebenso Kollegen, die sämtliche ausgeführten Tätigkeiten detailliert  in einer Rechnung auflisten“, sagt  Hans-Dieter Eschweiler, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Aachen.
Verunsichert sind Kunden auch deswegen, weil der Unterschied zwischen Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid sowie Kehr- und Überprüfungsarbeiten für Laien oft nur schwer verständlich ist, weiß der Innungsobermeister.
Der Feuerstättenbescheid sowie die Feuerstättenschau sind Pflichtaufgaben des bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegers und müssen nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung abgerechnet werden. Im Bescheid, der auf Grundlage der Feuerstättenschau erlassen wird, sind alle staatlich verordneten Tätigkeiten und Zeitintervalle der Überprüfungen/Reinigungen festgelegt.
Aufgrund der Wichtigkeit der Feuerstättenschau – sie dient dem Brandschutz – legt der Gesetzgeber diese Aufgabe als eine hoheitlich vorgeschriebene Tätigkeit fest, die vom bevollmächtigen Schornsteinfegerbetrieb ausgeführt werden muss.
Mit den  jährlichen Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten hingegen kann der Kunde neuerdings jeden für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betrieb beauftragen. Das hat zur Folge, dass der Hauseigentümer fortan haftbar  ist, sollten notwendige Überprüfungen nicht im vorgegebenen Zeitfenster stattfinden.
Die Feuerstättenschau durchführen und den Bescheid ausstellen, das darf nur der bevollmächtige Schornsteinfegerbetrieb. Bislang wurde die Feuerstättenschau alle fünf Jahre durchgeführt, nun aber ist ein Rhythmus von zweimal innerhalb von sieben Jahren staatlich angeordnet.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zu früher: Die Gebühren für die Feuerstättenschau verteilten sich früher auf die Grundgebühren von fünf Jahresabrechnungen, nun aber werden sie erst bei Fälligkeit in Gänze in Rechnung gestellt.
Finanziellen Verhandlungsspielraum hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beim Feuerstättenbescheid und der Feuerstättenschau keinen, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Bei der Jahresabrechnung hingegen kann Ihnen vom Schornsteinfegermeister unter Umständen ein kleiner Rabatt gewährt werden. Einsparpotzenial ist für den Schornsteinfegerbetrieb aber nur dann möglich, wenn er gleichzeitig die Kehr- und Überprüfungsarbeiten im Gebäude ausführen kann.
 
von Heike Eisenmenger

Energieeffizienz von Heizgeräten

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum neuen  Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen.

 

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Animationsfilm zum Heizungslabel


 


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