Feuerstättenbescheid Alle Daten auf einen Blick
Einige Hausbesitzer erhalten in der nächsten Zeit Post von ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Der Feuerstättenbescheid kommt. Informationen hierzu geben wir Ihnen im untenstehenden Artikel.
Akademie für Umwelt u. Energie Raumhygiene u. Brandschutz
Nach langer Vorbereitungszeit war es am 28. Januar 2011 soweit: Die Berufsfortbildungsstätte Dülmen e. V. wurde um die "Akademie für Umwelt und Energie, Raumhygiene und Brandschutz" erweitert. In einem feierlichen Akt eröffnete Landesinnungsmeister Andreas Ehlert im Rahmen der Dülmener Energietage die neue Bildungsanstalt.
Die Stadt Dülmen, vertreten durch Bürgermeisterin Lisa Stremlau, reagierte schnell und installierte Wegweiser zur neuen Bildungseinrichtung.
Aachen startet ein neues Förderprogramm
Klaus Meiners vom Umweltamt stellt ein neues Förderprogramm der Stadt vor, das die Aachener Bürger mit Zuschüssen unterstützt, die Ihren Verpflichtungen im Rahmen der Aachener Festbrennstoffverordnung nachkommen müssen. ...
Diese Verordnung ist Teil des Luftreinhalteplanes und gilt bereits seit 09. Oktober 2010; sie soll dazu beitragen, dass im Aachener Talkessel zukünftig keine „dicke Luft" mehr herrscht, indem sie strenge Grenzwerte für Schadstoffausstoß und Feinstaub neuer und bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen fordert. Das sind zum Beispiel Kaminöfen und Kachelöfen, die mit Festbrennstoffen (wie z. B. Scheitholz, Holzpellets, Briketts etc.) befeuert werden. Aachen ist mit dieser Verordnung einmal mehr zum Vorreiter in puncto Klimaschutz geworden: Andere Großstädte, wie München und Regensburg, wollen dem Aachener Beispiel folgen und ebenfalls lokale Regelungen erlassen, die über die derzeit gültige Bundesimissionsschutz-Verordnung hinausgehen.
Zur Einhaltung der Aachener Grenzwerte müssen ältere Öfen bis Ende 2014 mitFiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die Stadt Aachen fördert die Nachrüstung mit Zuschüssen von maximal 500 Euro (bzw. 50 % der Kosten), den Austausch gegen einen schadstoffarmen, neuen Ofen mit bis zu 250 Euro (bzw. 25 % der Kosten) sowie die sofortige Stilllegung und Entsorgung mit pauschal 50 Euro. Anträge auf Förderung nimmt der Verein altbau plus entgegen; hier erhalten Ofenbesitzer auch weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Festbrennstoffverordnung. Die konkrete technische Beratung zur Nachrüstung übernehmen die Bezirksschornsteinfeger/innen, deren Namen bei der Schornsteinfegerinnung Aachen erhältlich sind.
Förderrichtlinie und Antragsformulare finden sie unter dem Link:
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/themen/altbauplus/9festbrennstoffverordnung/index.html
Die Aachener Festbrennstoffverordnung ist in Kraft getreten
Am Samstag, den 09. Okt. 2010 ist die Festbrennstoffverordnung der Stadt Aachen in Kraft getreten. Somit müssen sich alle Betreiber von Feuerstätten mit Festbrennstoffen im Stadtgebiet auf neue rechtliche Regeln einstellen. Die Emmissionsgrenzwerte dieser Verordnung weichen gegenüber der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV)" deutlich ab. Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Nennheizleistung von 4 bis 15 KW müssen nach der Aachener Verordnung folgende Grenzwerte einhalten:
Neuanlagen: 40 mg/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid
Anlagen im Bestand: 75 mg/m³ Staub und 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid mit Übergangsfrist bis 31.12.2014
Die Festbrennstoffverordung der Stadt Aachen beschränkt sich auf das Stadtgebiet Aachen. Hilfreich sind die Postleitzahlen, die jeder Aachener Adresse (Stadtadresse) zugeordnet sein müssen. Sie lauten:
52062 Aachen
52064 Aachen
52066 Aachen
52068 Aachen
52070 Aachen
52072 Aachen
52074 Aachen
52076 Aachen
52078 Aachen
52080 Aachen
Wer interessiert ist, findet weitere Informationen über die folgenden Links.