Landesverbandstag 2012 in Aachen
Vom 10. bis 11. Mai 2012 findet in Aachen der diesjährige Landesverbandstag des Schornsteinfegerhandwerks NRW statt. Anlässlich dieser Veranstaltung und der aktuellen Themen "Reduzierung Feinstaubausstoß der Feuerstätten" und "Erlass der Aachener Brennstoffverordnung" wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, die sie hier abrufen können.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat Zukunft
Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Spitzenvertreter aus NRW tagen in Dülmen
24 Jahre ist es her, dass letztmalig die Spitzen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer des Schornsteinfegerhandwerks aus NRW außerhalb von Tarifverhandlungen zu einer Arbeitsgemeinschaftssitzung zusammentrafen. Am Ende der gemeinsamen Tagung an der Akademie des Schornsteinfegerhandwerks NRW in Dülmen war festzustellen, dass es neben unterschiedlichen Auffassungen in Detailfragen vor allem viele gemeinsame Interessen gibt.
Die Zukunft des Unternehmertums im Schornsteinfegerhandwerk sehen alle Verbandsvertreter auch in Zukunft in der Bevollmächtigung des Schornsteinfegermeisters.
Diese Funktion entlastet staatliches Handeln, indem Aufgaben wie Betriebs- und Brandsicherheit häuslicher Feuerungsanlagen in private Hände übertragen werden. Gemeinsam auch das Interesse, junge Frauen und Männer für eine Ausbildung in den Beruf des Schornsteinfegers zu begeistern. Die Bereitschaft auszubilden, gelingt am einfachsten über den Zukunftsmut der Unternehmer unseres Handwerks. Diese stellen in NRW in den vergangenen Jahren eine hohe Anzahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung, als Alternative zur traditionellen dualen Ausbildung seit einem Jahr auch in Verbindung mit einem Studium an der Fachhochschule. Alle Vertreter sind sich einig, hier eine stärkere Zusammenarbeit auf Ebene der Innungen anzustreben. Als Resümee ist festzustellen, dass miteinander reden immer besser ist, als übereinander und so wurde abschließend festgehalten, dass gemeinsame Besprechungen in loser Folge zum festen Bestandteil des Jahreskalenders gehören werden.
Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Im Juni 2011 trat eine Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem untenstehenden Artikel.
Fristen Förderprogramm zur Aachener Festbrennstoffverordnung
Hier erfahren sie alles über die Fristen für das Förderprogramm zur Aachener Festbrennstoffverordnung ...
Wichtige Fristen für das Förderprogramm
zur Aachener Festbrennstoffverordnung:
Antragstellung: Vor Beginn/Beauftragung der Maßnahme
bis spätestens 15. April 2012
(Eingang vollständiger Antragsunterlagen)
Umsetzung
der Maßnahme: bis spätestens 15. Mai 2012
(Eingang Verwendungsnachweise)
Anträge bitte einreichen bei:
altbauplus
Infoservice energiesparendes Sanieren
Boxgraben 38
52064 Aachen
fon: 0241 / 413888-0
fax: 0241 / 413888-99
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Infos und Antragsformulare unter:
www.altbauplus.de
(Rubrik Aachener Festbrennstoffverordnung)
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