Verunsicherung durch Behörden
Wer richtig heizt, muss sich um seine mit Holz beheizte Feuerstätte keine Sorgen machen. Folgende Punkte müssen beachtet werden, um die Feuerstätten emissionsarm und umweltfreundlich zu betreiben und Auflagen sowie erhebliche Kosten die durch Einbau fragwürdiger Filter entstehen sollen zu vermeiden.
Richtige Bedienung einer Feuerstätte die mit Holz beheizt wird.
1.) Eine gesäuberte Feuerstätte
2.) Luftgetrocknetes Holz, 20 % Restfeuchte (nicht in geschlossenen Räumen lagern)
Holzart | Lagerzeiten |
Pappel, Fichte | 1 Jahr |
Linde, Erle, Birke | 1 ½ Jahre |
Buche, Esche, Obstbäume | 2 Jahre |
Eiche | 2 ½ Jahre |
3.) Richtige Scheitholzgröße (nicht dicker als 10 cm)
4.) Ausreichendes Verbrennungsluftvolumen
5.) Einen Schornstein der von seiner Größe zur Feuerstätte passt.
6.) Luftzufuhr zur Brennkammer erst schließen wenn vom Holz nur noch Glut und Asche sichtbar sind. (Die Verbrennung von Holz kann nicht durch Reduzierung von Sauerstoff- zufuhr gedrosselt werden)
7.) Bei dem Kauf von Pellets unbedingt auf eine gute Qualität achten.
Da in naher Zukunft eine bundeseinheitliche Anforderung an Feuerstätten (1.BImSchV Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen) erwartet wird, ist jeder der unter Einhaltung der 7 Punkte seine Feuerstätte beheizt, bestens gewappnet. Die Forderung der Behörden, dass der Ofen so betrieben werden muss, dass die Abgasfahne heller ist als der vorgegebene Grauwert 1 der in der BImSchV aufgeführten Ringelmann-Skala , wird erfüllt und die Feuerstätte darf auch in Zukunft noch betrieben werden.
Wer zu diesem Thema noch Fragen hat, sollte sich an seinen Bezirksschornsteinfegermeister wenden und sich von ihm beraten lassen.