Interner Bereich

Hier finden Sie Ihren
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Schornsteinfegerinnung Aachen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Schornsteinfegerinnung Aachen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Energieberatung

Die Umwelt schonen

Infos zur
Energieberatung

Ausbildung

Beruf Schornsteinfeger

Infos zur Ausbildung
zum Schornsteinfeger

Seite 1 von 7
1 2 3 4 5 6 7

Bewerbung

Bewerbungen richten Sie an folgende Adresse:
Schornsteinfegerinnung Aachen
Lehrlingswart 
Michael Mertens
Auf der Hüls 199
52068 Aachen
 
oder per Mail an: schornsteinfegerinnung-aachen@t-online.de
 
Bitte fügen Sie zu Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Anschreiben
Lebenslauf
letztes Zeugnis
evtl. Praktikumsnachweise
 
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen per Mail im PDF-Format verschickt werden!

Glücksbringer werden

Ausbildungsinhalte:
o  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
o  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
o  Umweltschutz
o  kundenorientiertes Verhalten, Kundenberatung
o  Handhaben und Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
o  schornsteinfegerrechtliche und gewerkübergreifende Regelegungen
o  Brandschutz- und baurechtliche Überwachung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen und ähnlicher Einrichtungen
o  Erstellen und Bewerten von technischen Unterlagen
o  Reinigen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen
o  Betriebs- und Brandsicherheit
o  Messen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen
o  Feststellen und dokumentieren von Mängeln und Funktionsstörungen
o  Einleiten von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
o  Einleiten und Überwachen von Maßnahmen zur Effiziensteigerung und Verbesserung der Nutzungsfähigkeit
 
Voraussetzungen:
o  handwerkliches Geschick
o  Schwindelfreiheit
o  Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
o  mindestens einen Hauptschulabschluss
 
 
Ausbildungsablauf:
 
Ausbildungsstart:
zum 01.08. oder zum 01.09.
 
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (duale Ausbildung)
 
Berufsschule:
BK10 Köln-Porz
 
Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung wird zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung abgelegt
 
Gesellenprüfung:
Die Ausbildung wird mit der Gesellenprüfung beendet.
 
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung:
Während der Ausbildung werden 9 Wochen überbetriebliche Unterweisungen (ÜLU) in der Schornsteinfegerinnung Aachen abgehalten. 
In der ÜLU werden Themenschwerpunkte der Ausbildung vertieft.
 
Zusatzleistung:
Jede/r Auszubildende/r erhält nach der Probezeit ein eigenes Laptop. 
 
 
Ausbildungsvergütung:
Der Mindestlohn für Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk gemäß Tarifvertrag:
(gültig zum 01.01.2024)
1. Lehrjahr 900 Euro
2. Lehrjahr 1000 Euro
3. Lehrjahr 1100 Euro
 
In NRW haben sich die nordrhein-westfälischen Schornsteinfeger-Innungen auf folgende Ausbildungsvergütungen ab 01.08.2023 geeinigt:
1. Lehrjahr 925 Euro
2. Lehrjahr 1025 Euro
3. Lehrjahr 1125 Euro
 
Als Zusatzvergütung wird ein Weihnachtsgeld ab 150 Euro/ Jahr, vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 360 Euro/ Jahr gezahlt. Weiterhin wird die Schornsteinfeger-Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt.
 
 
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Meisterschule:
Nach erfolgreich abgeschlossener Gesellenprüfung gibt es die Möglichkeit direkt zur Meisterschule zu gehen. Ein Meistervorbereitungskurs dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Der Unterricht findet entweder als Blockunterricht in Voll- oder Teilzeit statt. 
 
Weiterbildung:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich jeder Schornsteinfeger mit Gesellen- oder Meisterprüfung weiter spezialisieren kann, wie z. B. für Energieberatungen oder Wartung/ Reinigungen von Lüftungsanlagen.
 
 
Anmeldung zum Eignungstest/ Praktikum:
Ich habe Interesse am Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/-in und melde mich zum Eignungstest an:
https://forms.office.com/r/SnhYxtUBdi
Der nächste Eignungstest findet im Frühjahr 2024 statt! Das genaue Datum wird mit der Einladung mitgeteilt.
 
 
Ich habe Interesse am Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/-in und möchte zunächst ein Praktikum absolvieren:
https://forms.office.com/r/kB64kz7qYJ
 
 
 oder über den QR-Code:

Filmprojekt des ZIV

Filmprojekt des Bundesverbandes

Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid einfach erklärt

Viele Hauseigentümer sind irritiert, weil sie plötzlich zwei Rechnungen ihres Schornsteinfegers im Briefkasten finden. Hinter dem scheinbaren Kostenanstieg steht eine andere Verteilung der Gebühren.

 

Region Aachen. Für Verwirrung sorgt derzeit bei vielen Kunden eine neue Gebührenverordnung, an die sich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seit dem 1. Juni 2013 halten müssen.
Seit dem Stichtag müssen die Gebühren für den Feuerstättenbescheid und die Feuerstättenschau sowie die Kosten für die jährlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten separat ausgewiesen werden. „Mancher Betrieb fertigt darum auch gleich zwei Rechnungen an, aber es gibt ebenso Kollegen, die sämtliche ausgeführten Tätigkeiten detailliert  in einer Rechnung auflisten“, sagt  Hans-Dieter Eschweiler, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Aachen.
Verunsichert sind Kunden auch deswegen, weil der Unterschied zwischen Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid sowie Kehr- und Überprüfungsarbeiten für Laien oft nur schwer verständlich ist, weiß der Innungsobermeister.
Der Feuerstättenbescheid sowie die Feuerstättenschau sind Pflichtaufgaben des bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegers und müssen nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung abgerechnet werden. Im Bescheid, der auf Grundlage der Feuerstättenschau erlassen wird, sind alle staatlich verordneten Tätigkeiten und Zeitintervalle der Überprüfungen/Reinigungen festgelegt.
Aufgrund der Wichtigkeit der Feuerstättenschau – sie dient dem Brandschutz – legt der Gesetzgeber diese Aufgabe als eine hoheitlich vorgeschriebene Tätigkeit fest, die vom bevollmächtigen Schornsteinfegerbetrieb ausgeführt werden muss.
Mit den  jährlichen Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten hingegen kann der Kunde neuerdings jeden für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betrieb beauftragen. Das hat zur Folge, dass der Hauseigentümer fortan haftbar  ist, sollten notwendige Überprüfungen nicht im vorgegebenen Zeitfenster stattfinden.
Die Feuerstättenschau durchführen und den Bescheid ausstellen, das darf nur der bevollmächtige Schornsteinfegerbetrieb. Bislang wurde die Feuerstättenschau alle fünf Jahre durchgeführt, nun aber ist ein Rhythmus von zweimal innerhalb von sieben Jahren staatlich angeordnet.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zu früher: Die Gebühren für die Feuerstättenschau verteilten sich früher auf die Grundgebühren von fünf Jahresabrechnungen, nun aber werden sie erst bei Fälligkeit in Gänze in Rechnung gestellt.
Finanziellen Verhandlungsspielraum hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beim Feuerstättenbescheid und der Feuerstättenschau keinen, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Bei der Jahresabrechnung hingegen kann Ihnen vom Schornsteinfegermeister unter Umständen ein kleiner Rabatt gewährt werden. Einsparpotzenial ist für den Schornsteinfegerbetrieb aber nur dann möglich, wenn er gleichzeitig die Kehr- und Überprüfungsarbeiten im Gebäude ausführen kann.
 
von Heike Eisenmenger

Die Innung

Historisches

Die Entstehung der
Innung Aachen

Berufsaufgaben

Tätigkeitsfeld

Infos über die Aufgaben
des Schornsteinfegers

Kundeninformationen

Vermischtes

Aktuelle Informationen
für Kunden